• Altersvorsorge war nie entspannter.
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für die Immobilienverwaltungsfirma Herzogs Haus & Immobilienverwaltung (wird folgend Verwalter genannt)
Kontaktangaben:
Der Verwalter bietet umfassende Dienstleistungen in den Bereichen:
Die Laufzeit des Vertrages beträgt zunächst 1 Jahr. Nach Ablauf dieser Frist verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden.
Der Verwalter behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. In diesem Fall wird dem Kunden die Kündigung mindestens 2 Wochen im Voraus schriftlich oder per E-Mail angekündigt.
Der Vertrag tritt mit der gegenseitigen Unterzeichnung des Angebots in Kraft. Der Kunde wird hiermit auf die Widerrufsbelehrung hingewiesen, die Bestandteil des Vertrags ist.
Die Vergütung für die von dem Verwalter erbrachten Leistungen erfolgt auf Grundlage der vereinbarten Pauschalbeträge.
Die Zahlungen werden über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt und automatisch vom angegebenen Konto des Kunden eingezogen.
Sollte eine Lastschrift mangels Deckung zurückgegeben werden, wird eine Strafgebühr von 5,00 € erhoben.
Für verspätete Zahlungen gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß den Vorschriften für Geschäftskunden (B2B) in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Der Verwalter ist durch eine Betriebshaftpflichtversicherung der andsafe.de abgesichert. Der Verwalter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Handwerker oder Dritte entstehen.
Datenschutz ist für uns von höchster Bedeutung. Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet.
Sämtliche Daten werden verschlüsselt gespeichert und sind nur durch den Verwalter einsehbar.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich, wenn dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Beispielsweise werden Objektinformationen für Handwerker oder Dienstleister nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden weitergegeben.
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von dem Verwalter. Zuständig ist das Amtsgericht Verden.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle notwendigen Unterlagen und Informationen vor Beginn der Vertragslaufzeit vollständig vorliegen.
Für erbrachte Zusatzleistungen (z. B. Betriebskostenabrechnungen) werden auf Wunsch Nachweise oder Protokolle erstellt.
Mündliche Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von dem Verwalter abzutreten. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, sofern diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Stand: 01.01.2025, Verden