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Allgemeine Geschäftsbedingung

für die Immobilienverwaltungsfirma Herzogs Haus & Immobilienverwaltung (wird folgend Verwalter genannt)

Kontaktangaben:

  • Ali Jahfari (Inhaber)
  • Herzogs Haus & Immobilienverwaltung
  • Holzmarkt 16
  • 27283 Verden
  • kontakt@herzogs.haus
  • 0157 9382 195

§ 1 Leistungsumfang

Hauptleistungen

Der Verwalter bietet umfassende Dienstleistungen in den Bereichen:

  • Mietverwaltung, einschließlich der Verwaltung von Wohn- und Gewerbemietobjekten.
  • Sondereigentumsverwaltung für einzelne Einheiten innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
  • WEG-Verwaltung, insbesondere die Betreuung und Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
  • Facility Management, einschließlich der Wartung, Instandhaltung und Organisation technischer Dienstleistungen.
  • Technische Betreuung, insbesondere bei der Durchführung von Reparaturen und Sanierungsprojekten.

Zusätzliche Dienstleistungen

  • Steuerliche Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit einem externen steuerlichen Berater (z. B. Buchhaltung und Erstellung von Anlage V).
  • Erstellung und Abrechnung von Betriebskostenabrechnungen sowie die Ausgabe der Anlage V, welche als kostenpflichtige Zusatzleistungen angeboten werden.

§ 2 Vertragslaufzeit und Kündigung

Vertragslaufzeit

Die Laufzeit des Vertrages beträgt zunächst 1 Jahr. Nach Ablauf dieser Frist verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.

Kündigungsfrist des Kunden

Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden.

Kündigungsrecht von dem Verwalter

Der Verwalter behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. In diesem Fall wird dem Kunden die Kündigung mindestens 2 Wochen im Voraus schriftlich oder per E-Mail angekündigt.

Vertragsbeginn

Der Vertrag tritt mit der gegenseitigen Unterzeichnung des Angebots in Kraft. Der Kunde wird hiermit auf die Widerrufsbelehrung hingewiesen, die Bestandteil des Vertrags ist.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Preise

Die Vergütung für die von dem Verwalter erbrachten Leistungen erfolgt auf Grundlage der vereinbarten Pauschalbeträge.

Zahlungsabwicklung 

Die Zahlungen werden über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt und automatisch vom angegebenen Konto des Kunden eingezogen.

Rücklastschriften

Sollte eine Lastschrift mangels Deckung zurückgegeben werden, wird eine Strafgebühr von 5,00 € erhoben.

Verzugszinsen

Für verspätete Zahlungen gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß den Vorschriften für Geschäftskunden (B2B) in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

Haftpflichtversicherung

Der Verwalter ist durch eine Betriebshaftpflichtversicherung der andsafe.de abgesichert. Der Verwalter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Handwerker oder Dritte entstehen.

  • Jegliche Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden wird ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von dem Verwalter zurückzuführen sind.
  • Die Haftung ist auf die Versicherungssumme der Betriebshaftpflicht beschränkt.

§ 4 Pflichten des Vertragspartners

  • Der Kunde ist verpflichtet, dem Verwalter alle notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Verwaltung der Immobilie erforderlich sind.
  • Der Kunde stellt sicher, dass der Verwalter notwendigen Zugangsberechtigungen und Vollmachten erhält.
  • Änderungen der Stammdaten des Kunden (z. B. Adresse, Bankverbindung) sind unverzüglich mitzuteilen.

§ 5 Datenschutz

Datenverarbeitung

Datenschutz ist für uns von höchster Bedeutung. Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet.

Datenverschlüsselung

Sämtliche Daten werden verschlüsselt gespeichert und sind nur durch den Verwalter einsehbar.

Weitergabe von Daten

Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich, wenn dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Beispielsweise werden Objektinformationen für Handwerker oder Dienstleister nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden weitergegeben.

§ 6 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von dem Verwalter. Zuständig ist das Amtsgericht Verden.

§ 7 Besondere Regelungen

Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle notwendigen Unterlagen und Informationen vor Beginn der Vertragslaufzeit vollständig vorliegen.

Nachweise und Abnahmen

Für erbrachte Zusatzleistungen (z. B. Betriebskostenabrechnungen) werden auf Wunsch Nachweise oder Protokolle erstellt.

Absprachen

Mündliche Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Abtretung und Aufrechnung

Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von dem Verwalter abzutreten. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, sofern diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Stand:  01.01.2025, Verden 

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